Übernahme der GEMA-Gebühren für Vereine und Organisationen stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft

Der heimische Landtagsabgeordnete Jan-Philipp Beck freut sich über die Mitteilung aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, dass die Vereine und Organisationen in Niedersachsen ab dem 1. November 2024 von einer Einigung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) profitieren: Das Land wird die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen.

„Das sind gute Neuigkeiten für mildtätige und kirchliche Vereine sowie Organisationen, die bei bisherigen Einigungen mit der GEMA nicht mit eingeschlossen waren“, erklärt Beck. „Denn GEMA-Gebühren können diese Vereine und Organisationen oftmals vor große finanzielle Herausforderungen bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten stellen. Dabei ist deren Engagement ausdrücklich begrüßenswert, denn es kommen in diesem Rahmen unterschiedliche Menschen zusammen, soziale Bindungen entstehen und der gesellschaftliche Zusammenhalt wird insgesamt gestärkt." 

Die Vereinbarung ist somit auch eine Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in diesen Vereinen und Organisationen engagieren und mit ihrer Arbeit für das Gemeinwohl einsetzen, hebt Beck hervor.

Für die Übernahme der GEMA-Gebühren stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Voraussetzungen für die Übernahme der Gebühren ist, dass die jeweilige Veranstaltung von dem Verein bzw. der Organisation erfolgreich gemeldet wurde

Hintergrund: GEMA-Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht. Niedersächsische Sportvereine, die im LSB organisiert sind, sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem DOSB und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.