Haushaltsbegleitgesetz 2027: Mehr Spielraum für KGS, mehr Geld für Schul-IT und ÖPNV
Pressemitteilung Nr. 19/842 der SPD-Landtagsfraktion
Beck: Mehr Spielraum für KGS, mehr Geld für Schul-IT und ÖPNV
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz bringen die regierungstragenden Fraktionen aus SPD und Grünen am (heutigen) Mittwoch zentrale Vorhaben aus dem Doppelhaushalt 2027/2028 auf den Weg. Das Gesetz stärkt vor allem Schulen und Kommunen, sichert zusätzliches Geld für den Nahverkehr und schafft neue Spielräume für Kooperative Gesamtschulen.
„Wir investieren dort, wo die Menschen jeden Tag merken, dass der Staat funktioniert: in gute Schulen, einen verlässlichen Nahverkehr und starke Kommunen“, sagt Jan-Philipp Beck, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Dabei geben wir nicht nur mehr Geld aus, sondern sorgen auch dafür, dass es einfacher und schneller vor Ort ankommt.“
Ein Schwerpunkt liegt auf den Schulen. Das Land erhöht die Mittel für Wartung und Pflege von Computern und Netzwerken 2027 von 11 auf 23,5 Millionen Euro und passt sie danach regelmäßig an die Tarifentwicklung an. Zugleich schafft das Gesetz die Grundlage, Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 einfacher und pauschal an Schulträger auszuzahlen.
Auch Kooperative Gesamtschulen (KGS) erhalten mehr Möglichkeiten: Künftig können sie unter anderem Jahrgangsleitungen sowie Leitungen der Sekundarbereiche I und II als Beförderungsämter vergeben. Dafür können sie vorhandene Stellen kostenneutral umwandeln. „Damit stärken wir die KGS und geben ihnen bei ihrer Leitungsstruktur endlich mehr Spielraum“, sagt Beck.
Für den ÖPNV stellt das Land den kommunalen Aufgabenträgern ab 2027 zusätzlich 10 Millionen Euro pro Jahr bereit. Gleichzeitig sichert Niedersachsen das Deutschlandticket erstmals ausdrücklich im Landesrecht ab und baut unnötige Berichtspflichten ab.
Darüber hinaus fließen mehr Mittel in Sportstätten, Wirtschaft und Klimaschutz. Der Landessportbund erhält 2027 und 2028 jeweils 10 Millionen Euro zusätzlich, der Wirtschaftsförderfonds jeweils 20 Millionen Euro. Für die energetische Sanierung von Landesgebäuden stehen in beiden Jahren jeweils weitere 41 Millionen Euro bereit.
„Der Doppelhaushalt setzt klare Prioritäten. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz sorgen wir jetzt dafür, dass diese Entscheidungen auch praktisch wirken können“, betont Beck.