Brandschutz in Obernkirchen profitiert von Bedarfszuweisung des Landes

Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Jan-Philipp Beck freut sich über die Mitteilung, dass die SPD-geführte Landesregierung 30 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen mit insgesamt rund 18,6 Millionen Euro aus dem Bedarfszuweisungsfonds unterstützen wird. Denn von dieser Förderung profitiert auch die Stadt Obernkirchen, die für die Anschaffung von Dienst- und Schutzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr eine Bedarfszuweisung in Höhe von 105.000 Euro erhält.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die Stadt Obernkirchen und die Menschen vor Ort“, erklärt Beck. „Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung. Mit der Förderung können nun notwendige Investitionen umgesetzt werden, die die Einsatzfähigkeit nachhaltig stärken.“

Die Bedarfszuweisungen dienen der Unterstützung notwendiger kommunaler Investitionen im Brandschutz. Gefördert werden unter anderem der Neubau, die Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern sowie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung und Dienst- und Schutzkleidung. Die Förderquote beträgt in der Regel rund 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei größeren Projekten sind Zuschüsse von bis zu 1,6 Millionen Euro möglich.

Beck betont: „Der Investitionsbedarf der Kommunen im Brandschutz ist weiterhin hoch. Gerade angesichts steigender Kosten ist diese gezielte Unterstützung wichtig. Mit diesem Geld wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Land und das Engagement ihrer Mitglieder nachhaltig gestärkt – das kommt unserer aller Sicherheit zugute.

„Es ist richtig und wichtig, dass das Land auch 2026 an der gezielten Unterstützung finanzschwacher Kommunen festhält. So stellen wir sicher, dass notwendige Investitionen nicht an engen Haushaltslagen scheitern – auch hier bei uns vor Ort in Obernkirchen“, so Beck abschließend.

Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind ein Instrument des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (NFAG). Sie werden besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft nachgewiesen haben, um ihre Finanzkraft zu stärken und wichtige Pflichtaufgaben erfüllen zu können.